

Ablauf und Kosten
Ablauf
Zunächst beginnt der therapeutische Prozess, nach einer ersten Kontaktaufnahme, mit einem Erstgespräch (50 Min.), in dem wir uns kennenlernen, Ihre aktuellen Belastungen klären und besprechen, welche Unterstützung sinnvoll sein kann. Es folgen 4 probatorische Sitzungen (Probatorik), in denen wir gemeinsam prüfen, ob eine Therapie indiziert ist, die Zusammenarbeit stimmig ist und welche Ziele wir verfolgen möchten. Gleichzeitig dient diese Phase dazu, eine fundierte Diagnose zu stellen und zu entscheiden, ob ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wird. Erst dann beginnen wir die eigentliche psychotherapeutische Behandlung, die in der Kurzzeittherapie 24 Sitzungen umfasst und bis 60 Sitzungen und bei Bedarf auch bis bis 80 Sitzungen verlängert werden kann.
Kosten
Die Abrechnung der Leistungen in meiner Privatpraxis erfolgt direkt mit Ihnen. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie per Überweisung begleichen und – je nach Versicherungsstatus – bei Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe einreichen können.
Private Krankenkasse und Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der Umfang der Leistungen hängt vom individuellen Tarif bzw. den Beihilfebestimmungen ab. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung, welche Kosten erstattet und welche Unterlagen für die Antragsstellung benötigt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*Innen (GOP).
Selbstzahler
Als Selbstzahler*in übernehmen Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie eigenständig und damit unabhängig vom Antragsverfahren der Krankenkassen, was eine flexiblere Handhabung der Anzahl und Frequenz der Sitzungen möglich macht. Dies kann z.B. aus persönlichen Gründen geschehen und einen schnelleren, flexibleren Zugang ermöglichen. Die Kosten für eine Einzelsitzung liegen bei 130 € pro Sitzung (50 Minuten).